Impressum:
MM Cleaning / Meisterbetrieb Michael Mengin Wiener Strasse 214a 4030 Linz
Tel: +43 660/6584506 (österreichweit zum Ortstarif)
Gerichtsstand: Landesgericht Linz
Unternehmensform: Einzelunternehmen
Aufsichtsbehörde / zuständige Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Linz
Mitglied der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für OÖ: WKO Oberösterreich
UID-Nr. : ATU69960189
GISA Nummer: 38536755 Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
GISA Nummer: 38647505 Handelsgewerbe
Dienstgebernummer: 302040903
Wirtschaftskammer Oberösterreich: Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung Gesetzliche Vorschriften und anwendbares Berufsrecht: Gewerbeordnung 1994 (GewO)(http://www.ris.bka.gv.at)
Medieninhaber und Herausgeber und verantwortlich: MM Cleaning, Michael Mengin
Wirtschaftskammer OÖ: Fachgruppe Denkmal- Fassaden- und Gebäudereinigung
Stand. 01.07.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MM Cleaning / Michael Mengin
Allgemeines:
Der Vertrag kommt durch Beauftragung der Firma MM Cleaning / Michael Mengin als Auftragnehmer und durch den Auftraggeber zustande.
Der Vertrag entsteht entweder durch gemeinsames Fertigen eines schriftlichen Auftrages, oder durch Legung eines Angebotes durch den Auftragnehmer und schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber oder umgekehrt. Schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind nur 40 Tage gültig, innerhalb welcher Frist der Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigen muss. Untrennbarer Bestandteil des zustande gekommenen Vertrages sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, so wie die im Vertrag oder im Angebot angeführten Bedingungen, Befristungen und Beschreibungen.
Widerspricht der Auftraggeber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, lässt jedoch die Ausführung des Auftrages zu, erlangen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls Geltung. Gleichzeitig werden allenfalls bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht anerkannt, und können auch nicht Grundlage des Vertrages werden.
Preise:
Die angeführten Preise sind Nettopreise (verstehen sich exkl. 20 % Umsatzsteuer) und basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns das Recht auf Preisänderungen vor.
Leistungsausführung:
Die von der Firma MM Cleaning / Michael Mengin erbringenden Reinigungs- und sonstigen Leistungen werden nach Stand der Technik erbracht.
Die Reinigung von Glasflächen erfolgt mit ausreichend Flüssigkeit, wodurch keine Kratzer oder Beschädigungen entstehen können. Da bestehende Beschädigungen von Glasflächen vor Auftragserteilung und Objektbesichtigung oft nicht erkennbar sind, daher erst nach Durchführung der Reinigung bei besonderen Lichtverhältnissen sichtbar sind (feine Kratzspuren und Mattierungen), gilt dafür Umkehr der Beweislast. Der Auftraggeber hat daher zu beweisen, dass die Beschädigung der Glasoberflächen durch den Auftragnehmer verursacht wurde. Hinsichtlich des Verschuldens des Auftragnehmers gilt §1298 ABGB (Beweislast des Auftragnehmers).
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich in der Durchführung des Auftrages frei, er kann daher die Anzahl des Personals, die Art die Reinigung, die Art der Reinigungsgeräte und Hilfsgeräte frei wählen, es sei denn, im Auftrag ist eine besondere Ausführung vereinbart oder der Auftraggeber erteilt besondere Weisungen.
Der Auftragnehmer die Firma MM Cleaning / Michael Mengin ist auch berechtigt bei Personalengpässen auch Sub – Unternehmen zu beauftragen und den Auftrag unter deren Aufsicht abzuwickeln.
Widerspricht eine Weisung oder ein ausdrücklicher Ausführungswunsch des Auftraggebers den anerkannten Regeln der Technik (Stand der Technik) wird er darauf hingewiesen. Wird die Ausführung trotzdem nach der Weisung gewünscht, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung befreit.
Bei Durchführung der Arbeiten sind nur bekannt gegebene Vertreter des Auftraggebers gegenüber leitendem Personal der Firma MM Cleaning / Michael Mengin weisungsberechtigt. Führen diese Weisungen zur Auftragsänderung oder Auftragsausweitungen, ist die Firma MM Cleaning / Michael Mengin berechtigt, dafür angemessene Preise zu verrechnen.
Haftung:
Die Firma MM Cleaning / Michael Mengin haftet für seine Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sowie Deckung durch die bestehende Haftpflichtversicherung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu reinigenden Bereiche frei zu halten und Wertgegenstände selbst zu sichern oder vorher zu entfernen.
Gewährleistung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Beendigung der Arbeiten eine ihm vom Auftragnehmer vorgelegte schriftliche Bestätigung über Durchführung und Fertigstellung der Arbeiten zu unterfertigen, bei Verweigerung gelten die Arbeiten als mängelfrei übernommen.
Der Auftraggeber hat dabei bereits sichtbare Durchführungsmängel in dieser Bestätigung zu vermerken, widrigenfalls ein Anspruch darauf erloschen ist.
Mängel die erst später auftreten, hat der Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen bekannt zu geben. Mängel, die später als 5 Tage auftreten, sind von jeglichen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.
Unterlässt der Auftraggeber eine rechtzeitige Mängelrüge oder Beweissicherung, so können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden (§ 377 Abs 2 UGB gilt sinngemäß).
Zahlungsbedingungen:
Das Entgelt ist prompt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Fälligkeit tritt ein, wenn die Rechnung an der im Auftrag angegebenen Adresse des Auftraggebers zugestellt wird, wobei Übersendung per E-Mail ausreicht. Bei Zahlungsverzug werden alle Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt.
Bei Nichtzahlung einer offenen Rechnung binnen 30 Tagen, ist es der Firma MM Cleaning / Michael Mengin gestattet, laufende Arbeiten per sofort einzustellen.
Vertragskündigung:
Verträge können von beiden Seiten am Ende jedes Monats unter Einhaltung einer einmontaigen Kündigungsfrist/ jeder Saison mittels Einschreibebriefes gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Innerhalb des ersten Monats kann der Vertrag von beiden Seiten durch schriftliche eingeschriebene Erklärung mit dem Ablauf des Tages ihres Einlangens beim Vertragspartner aufgelöst werden
Gerichtsstand:
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus allen Vertragsverhältnissen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber entstehen sollten, wird gemäß § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- oder Landesgerichts Stadt Linz (je nach Höhe des Streitwertes) ausschließlich vereinbart.
Datenschutz:
Der Vertragspartner gestattet, dass personenbezogene Daten soweit nach Datenschutzgesetz zulässig, gespeichert werden.